EEG? Was ist das, wer zahlt das und warum?

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Soweit Wikipedia. 2013 wird die sogenannte EEG-Umlage um etwa 50 Prozent angehoben. Pro Kilowattstunde müssen Stromkunden dann zusätzlich zum Strompreis 5,277 Cent zahlen. Soweit die Tagesschau vom 21.11. Bene Müller von solarcomplex hat seine eigene Meinung dazu

Seit der Bekanntgabe der neuen EEG-Umlage ab 2013 dominiert die Kostendebatte die öffentliche Diskussion und es werden gezielt Kampagnen gegen das EEG gefahren. Dabei ist die Höhe der EEG-Umlage kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Kosten der Energiewende. Es wird fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass erneuerbare Technologien nur mit massiver Förderung im Wettbewerb mit den vermeintlich kostengünstigeren konventionellen Energieträgern bestehen.

Die Wahrheit ist aber, dass ein Großteil der Kosten der fossil-atomaren Stromerzeugung gar nicht im Strompreis ausgewiesen und bezahlt werden, sondern zulasten der Allgemeinheit gehen. Atomenergie, Stein- und Braunkohle profitieren seit Jahrzehnten in erheblichem Umfang von staatlichen Förderungen in Form von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und weiteren begünstigenden Rahmenbedingungen. So ist atomare Stromerzeugung völlig unzureichend gegen Großunfälle versichert, die Sanierung des „abgesoffenen“ Atommülllagers Asse bezahlt der Steuerzahler mit Milliarden, bei der Kohleverstromung darf die Atmosphäre gebührenfrei als Müllkippe verwendet werden, die Folgekosten des Klimawandels zahlen spätestens unsere Kinder und Enkel, usw. usf.

Würde man die externen Kosten der konventionellen Energieträger nach der Logik des EEG auf den Verbrauch der nicht privilegierten Stromabnehmer umlegen, läge diese Konventionelle-Energien-Umlage bei etwa 10 Cent pro Kilowattstunde. Die Zusatzkosten der konventionellen Energieträger sind also deutlich höher als die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG, aber sie werden versteckt. Wenn man sie aufdeckt, sind erneuerbare Energien größtenteils heute schon wettbewerbsfähig.

Hinzu kommt, dass die Regierung selbst etliche Stellschrauben hat, um die Höhe der EEG-Umlage zu steuern. So müssen die Kriterien zur Befreiung von energieintensiven Unternehmen dringend überprüft werden. Ziel soll sein, nur diejenigen Unternehmen zu entlasten, die wirklich im internationalen Wettbewerb stehen. Aber auch privilegierte Unternehmen sollten mit 0,5 ct/kWh EEG-Umlage einen stärkeren Beitrag als sie bisher zahlen, weil diese beim Direkteinkauf an der Börse massiv vom sinkenden Börsenstrompreis durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.

Darüber hinaus sollten preistreibende  Regelungen wie die Markt- und Managementprämie abgeschafft werden und die Liquiditätsreserve bei drei Prozent des EEG-Umlagevolumens belassen werden. Generell muss die Berechnungsgrundlage der EEG-Umlage neu definiert werden. Es ist geradezu absurd, dass die hohe Einspeisung an Regenerativstrom die Börsenpreise senkt, gleichzeitig aber die Differenzkosten und damit die EEG-Umlage in die Höhe treibt.

Wir von solarcomplex werden uns mit vielen anderen dafür einsetzen, dass eine sinnvolle Fortentwicklung und Überarbeitung des EEG stattfindet. Dies sollte in Ruhe, ohne Wahlkampfgetöse nach der nächsten Bundestagswahl stattfinden.

Autor: Bene Müller, solarcomplex

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